Wie kann man eine Idee schützen?
Als Gründer hast du ein kleines Problem, das andere, klassische Unternehmen nicht haben. Denn während du mit der Erfindung eines fliegenden Automobils recht leicht ein Patent anmelden könntest, bist du bei einem Startup zunächst einmal auf eine grundsätzliche Idee angewiesen.
Und solche Ideen, die dir als Geistesblitz erschienen oder die du dir in einem Design-Thinking Prozess erarbeitet hast, kann man sich nicht schützen lassen – oder etwa doch?
In diesem Ratgeber verraten wir dir alles, was du rund um die Rechte deiner Ideen wissen musst und zeigen dir, wie deine Idee rechtssicher geschützt werden kann.
Gewerbliche Schutzrechte – diese rechtlichen Basics solltest du kennen
Es spielt zunächst einmal keine Rolle, was du dir genau schützen lassen möchtest, die Grundlage dafür bieten die gewerblichen Schutzrechte. Patent, Marke, Gebrauchsmuster und eingetragenes Design können hierbei dein Startup, deine Ideen und ihre Ausführungen absichern.
Zum Patent solltest du grundlegend wissen, dass Patente ausschließlich für gewerblich nutzbare Erfindungen gelten – vor allem für technische Entwicklungen. Da die Idee deines Startups (zumindest die Geschäftsidee an sich) aber vermutlich keine technische Erfindung ist, gilt das Patentrecht hierfür nicht. Vor allem Geschäftsideen fallen schlichtweg nicht in das Aufgabengebiet des deutschen Patentrechtes.
Das Markengesetz hingegen regelt die Einzigartigkeit von Wort-, Bild- und Hörzeichen. Der Markenschutz, zusammen mit dem Namensschutz gehört zu den ersten Voraussetzungen, die Startups erfüllen sollten. Dieser Markenschutz deckt neben dem Namen etwa Besonderheiten wie das Bild einer Marke, das Symbol oder eine gewisse Farbkombination.
Konkrete Beispiele hierfür sind etwa ein T im Farbton Magenta und der dazugehörige Jingle oder das Abbild eines Apfels.
Bevor du jedoch Namens- oder Markenschutz anmelden lässt, muss zunächst geprüft werden, ob eventuell schon eine entsprechende Marke oder ein angemeldeter Name vorliegt. Mit einer deutschen (oder europäischen) Markenanmeldung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) kannst du deine Vorgaben mit unterschiedlichen Reichweiten sichern lassen, indem der entsprechende Schutz herbeigeführt wird.
Eine Markenanmeldung in Deutschland für bis zu drei Klassen kostet 300,- Euro, jede weitere Klasse kostet noch einmal 100,- Euro zusätzlich. Für den Markt aller 28 europäischen Mitgliedsstaaten kommen auf dein Unternehmen Kosten von 900,- Euro für drei Klassen zu, eine weitere Klasse kostet dich 150,- Euro.
Nach der Eintragung ist deine Brand für zunächst zehn Jahre geschützt, du kannst aber beliebig oft eine Verlängerung beantragen. Doch Vorsicht: Nach fünf Jahren musst du die Marke genutzt haben, ist es bei der Idee geblieben, kann die Marke auch wieder aus dem Register der EU-Länder gelöscht werden. Zumindest wenn die Konkurrenz dies beantragt.
Kannst du deine Idee eintragen lassen?
Die kurze Antwort auf diese Frage lautet leider: nein. Wie in einem berühmten deutschen Song sind die Gedanken frei und dazu zählen (laut deutschem Recht) auch Ideen.
Denn hiermit soll sichergestellt werden, dass Ideen von vielen Unternehmern und Wettbewerbern genutzt werden können und dadurch eine optimierte Produkt- oder Servicelösung angeboten werden kann. Geschützt ist die Idee selber nicht, sondern die auf der Idee basierende Formgebung. Also nicht der geniale Einfall, sondern die geniale Ausführung.
Der Markenschutz ist für dein Startup aber zumindest eine Methode, die dem Schutz deiner Idee sehr nahe rückt. Denn eine Marke hat die Aufgabe, eine Idee zu vermarkten. Und der Konkurrenz ist es untersagt, identisch oder ähnlich aufzutreten.
Ferner bleibt dir die Möglichkeit, deiner Idee eine schriftliche oder elektronische Form zu geben. Zunächst muss die Idee also aufgezeichnet werden, wodurch die konkrete Form urheberrechtlich geschützt werden kann. In diesem Fall stehst du aber selbst in der Pflicht, den Nachweis zu bringen. Eine einfache Möglichkeit hierzu gibt es in der Hinterlegung beim Anwalt, dieser kann dann die Hinterlegung eindeutig datieren.
Wird die Idee erst später von der Konkurrenz genutzt, so müssen diese einen Gegenbeweis gegen die urheberrechtlichen Ansprüche zu schützen. Grundsätzlich gilt der Namens- und Markenschutz vor allem in konkreten Fällen. Je konkreter du und das alles formulieren, deine Gründung positionieren und als Startup entwickeln kannst, desto eher ist deine Neugründung rechtlich geschützt. Koffeeinhaltige, braune, zuckerhaltige Brause kann jeder herstellen, das Rezept für Coca Cola allerdings ist einzigartig.
NDAs – Interner Schutz und Ideenraub
Um deine Idee vor Partnern, Teilhabern und Mitarbeitern in deinem Unternehmen zu schützen, gibt es Non Disclosure Agreements (NDAs). Diese Geheimhaltungsvereinbarungen regeln den Schutz deiner Idee noch bevor du eine konkrete Formulierung umsetzen kannst.
Damit sind alle Programmierer, Wettbewerber, Anwälte und Geschäftspartner, die du für eine anfängliche Zusammenarbeit benötigst rechtlich gebunden und dürfen deine Konzepte nicht einfach weiterverkaufen oder selbständig umsetzen.
Ein NDA ist vor allem deswegen so wichtig, weil es dich nicht nur schützt, sondern dir die Freiheit gibt, offen mit Partnern zu kooperieren und dein Startup ohne Furcht vor Ideenklau umzusetzen. In einem Non Disclosure Agreement ist nicht nur die Geheimhaltung festgesetzt, sondern auch alles, über das die Beteiligten reden dürfen.
Hierzu zählen Branchenbekanntes und bereits Publiziertes. Sollten allerdings Betriebsgeheimnisse verraten oder bei der Konkurrenz umgesetzt werden, so sind Vertragsstrafen zu zahlen.
Bevor es jedoch überhaupt an die Unterzeichnung von NDAs und die konkrete Arbeit geht, gilt natürlich ein allgemeines Gesetz der Vernunft. Du solltest auf Meetings und Get Togethers natürlich nicht zu offen mit möglicher Konkurrenz plauschen und deine Neugründung bereits in der Ideenphase detailliert besprechen. Misstrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Umfassender Schutz der eigenen Ideen
Du hast eine tolle Idee für ein Startup, mit dem du die Welt erobern möchtest? Das ist gut, einen umfassenden Schutz auf bloße Ideen gibt es allerdings nicht. Sich eine Idee gar patentieren zu lassen, das ist rechtlich nicht vorgesehen.
Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster beziehen sich stets auf konkret umgesetzte technische Entwicklungen und Erfindungen. Mit dem konkreten Geschäftsmodell eines Startups hat das in der Regel eher weniger zu tun. Natürlich kannst du etwa die Eingebung zu einer schwebenden Untertasse für den Kaffee haben, geschützt wird dann jedoch nicht die konkrete Eingebung, sondern die technische Umsetzung.
Dein gesamtes, neu gegründetes Unternehmen schützt du mit der Eintragung der Namens- und Markenrechte beim DPMA und mit der Hinterlegung konkret ausformulierter Pläne beim Anwalt oder Notar kannst du urheberrechtliche Ansprüche anmelden. Und natürlich ist gerade für Startups die Geschäftsidee und das Geschäftsmodell essentiell, doch eine noch so geniale Eingebung kann nicht geschützt werden.
Schützenswert ist das „wie“, nicht das „was“ – darum solltest du also zunächst einmal deine Ideen und Vorstellungen skizzieren (z. B. auf einem Business Model Canvas) und in einer späteren Phase ggfs. einen Businessplan erstellen, der dein Konzept konkret ausformuliert, ehe du den Weg zum Anwalt oder Markenamt gehst.
Beate mancarella-schulte
habe da eine gute idee. wer hilft mir „aufs pferd „