GbR gründen: schnell und unkompliziert zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, abgekürzt GbR, ist eine sogenannte Personengesellschaft. Eine GbR anzumelden ist ohne große Formalitäten möglich. Der wesentliche Unterschied zu einer Kapitalgesellschaft ist die GbR Haftung. Dadurch ergeben sich verschiedene Vor- und Nachteile bei einer GbR, die Du kennen solltest. Alle wichtigen Informationen, wie Du eine GbR gründen kannst, findest Du im folgenden Post. Let´s go!
Wie gründet man eine GbR?
Eine GbR ist die Gesellschaftsform mit den geringsten Anforderungen in Sachen Gründungsformalitäten. Wenn Du eine GbR gründen möchtest, benötigst Du kein Mindestkapital, keinen Gesellschaftsvertrag, der durch einen Notar beurkundet werden muss und, eine GbR muss auch nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Die Kosten für eine GbR Gründung sind dementsprechend gering.
Lediglich zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Du eine GbR gründen kannst. Eine GbR hat mindestens zwei Gesellschafter und die GbR darf nicht mehr als 250.000 Euro pro Jahr umsetzen.
Eine Ein-Personen GbR zu gründen ähnlich einer Ein-Personen GmbH ist nicht möglich. Wenn der Umsatz der GbR die Grenze von 250.000 Euro übersteigt, muss eine andere Gesellschaftsform gewählt werden.
Die gesetzlichen Vorschriften für die GbR sind in den §§ 705 – 740 des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuches) geregelt. Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften GmbH und AG ist eine GbR keine juristische Person.
Dennoch kann eine GbR Mitarbeiter einstellen, als Gläubiger oder als Schuldner auftreten oder auch Eigentümerin von Grundstücken und Immobilien sein.
Eine Besonderheit der GbR ist, dass sie stillschweigend gegründet werden kann. Immer dann, wenn zwei oder mehr Personen zusammenfinden, um einen gemeinsamen unternehmerischen Zweck zu verfolgen, entsteht automatisch eine GbR.
Ein schriftlicher Vertrag ist also nicht zwingend vorgeschrieben, wenn Du eine GbR gründen willst. Es ist jedoch gerade für Unternehmen sinnvoll, die GbR mit einem Gesellschaftsvertrag, in dem bspw. die Handlungsbefugnisse der Gesellschafter oder die Einlagenhöhe eindeutig bestimmt sind, rechtlich auf sichere Füße zu stellen.
Die Anmeldung und Registrierung einer GbR
Wenn die vertraglichen Fragen geklärt sind, muss sich jeder Gesellschafter einzeln beim zuständigen Gewerbeamt für die GbR anmelden. Die GbR selbst wird nicht angemeldet.
In der Regel erfolgt durch das Gewerbeamt direkt eine Meldung an das Finanzamt über die neue Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Zusätzlich muss die GbR auch bei der Handelskammer oder, im Falle eines Handwerksbetriebes, bei der Handwerkskammer angemeldet werden.
Bei einigen freiberuflich tätigen Berufsgruppen wie beispielsweise Rechtsanwälten oder Steuerberatern ist darüber hinaus die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufskammer verpflichtend.
Eine Registrierung oder Eintragung der GbR in das Handelsregister beim zuständigen Registergericht ist nicht erforderlich. Und schließlich benötigt eine GbR auch ein Geschäftskonto bei einer Bank.
Wer darf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen?
Zwei Personenkreise dürfen in Deutschland eine GbR gründen: Freiberufler und Gewerbetreibende. Daher ist eine GbR insbesondere für Praxisgemeinschaften, Anwaltskanzleien und Kleingewerbetreibende eine oft gewählte Gesellschaftsform.
Im Gegensatz zum Geschäftsführer einer GmbH, UG oder Aktiengesellschaft spielt die persönliche Eignung und ein einwandfreier Leumund der gemeinsam vertretungsberechtigten Gesellschafter bei einer GbR keine Rolle. Wichtig ist nur, dass eine GbR immer aus mindestens zwei Gesellschaftern bestehen muss.
Wer ist bei einer GbR vertretungsberechtigt, wer führt die Geschäfte?
Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt vor, dass grundsätzlich alle Gesellschafter einer GbR zur Geschäftsführung berechtigt sind. Zur Geschäftsführung gehören alle Tätigkeiten, die zum normalen Geschäftsalltag zählen und der Erreichung des gemeinsamen Geschäftszweckes dienen.
Das heißt, wenn Du eine GbR gründen wirst, haben Du und Deine Partner bei der Geschäftsführung die gleichen Rechte und auch Pflichten. Jeder kann, ohne den andern vorher fragen zu müssen, Verträge abschließen, Waren kaufen und verkaufen.
Voraussetzung ist dabei jedoch, dass es sich um Vorgänge im normalen Geschäftsalltag handelt. Alles, was darüber hinaus geht, zum Beispiel der Bau eines Werkstattgebäudes, muss von allen Gesellschaftern vorher gemeinsam beschlossen werden.
Mit individuell gestalteten Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag kann von dieser gesetzlichen Regelung abgewichen werden. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, im Gesellschaftsvertrag für die Geschäftsführung der GbR individuelle Regelungen zu verankern.
So können die Mehrheitsverhältnisse bei Beschlussfassungen und Entscheidungsbefugnisse eindeutig bestimmt oder die Geschäftsführung einem Gesellschafter übertragen werden. Grundsätzlich gilt dann, dass den Gesellschaftern, die nicht zur Geschäftsführung oder Vertretung der GbR berechtigt sind, ein umfangreiches Informations- und Kontrollrecht zusteht.
Was kann bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) abgesetzt werden?
Grundsätzlich mindern bei einer GbR alle Betriebsausgaben den Gewinn und reduzieren die Steuerlast. Zu den Betriebsausgaben zählen auch die Kosten für die Gründung und Anmeldung der GbR. Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die in einem sachlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der GbR stehen.
Dabei spielt es erst einmal keine Rolle, ob die Aufwendungen angemessen oder notwendig und üblich sind. Die Betriebsinhaber, also die Gesellschafter einer GbR, entscheiden über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Aufwendungen.
Lediglich gesetzliche Bestimmungen zur Beschränkung des Abzuges und, falls die Aufwendungen der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, können zu einer geringeren Abzugsfähigkeit führen. Damit Betriebsausgaben vom Finanzamt anerkannt werden können, ist es wichtig, dass die betreffenden Rechnungen an die Gesellschaft adressiert sind.
Die Gesellschafter selbst müssen ihre Steuern entsprechend Ihres Anteils am Gewinn der GbR individuell bezahlen.
Was sind die Vor- und Nachteile einer GbR gegenüber einer UG?
Der größte Vorteil eine GbR gegenüber einer Unternehmergesellschaft ist die Einfachheit der Gründung. Wenn Du willst, kannst Du mit Partnern eine GbR gründen, ohne, dass dazu ein Vertrag abgeschlossen werden müsste.
Eine GbR anzumelden ist ähnlich schnell und unkompliziert erledigt. Anders, als bei der UG, ist eine mit Notar- und Gerichtskosten verbundene Eintragung in das Handelsregister nicht erforderlich, wenn Du eine GbR gründen willst.
Ebenso ist kein Notar erforderlich, wenn Du den Gesellschaftszweck, den Gesellschaftsvertrag oder den Geschäftssitz der GbR verändern willst. Alles in allem ist eine GbR gründen und eine GbR anmelden wesentlich unkomplizierter und günstiger als die Gründung und Registrierung einer UG.
Auf einem ganz anderen Blatt steht allerdings der größte Nachteil einer GbR gegenüber einer UG. Das ist die GbR Haftung.
Die GbR Haftung – wer haftet wofür?
Die GbR Haftung ist grundsätzlich nicht beschränkt. Reicht das Vermögen der GbR allerdings nicht aus, um die Forderungen von Gläubigern zu befriedigen, können Gläubiger die Gesellschafter einer GbR in Regress nehmen.
Die GbR Gesellschafter haften dann uneingeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen. Diese GbR Haftung und Haftung der Gesellschafter kann durch den Gesellschaftsvertrag nicht ausgeschlossen oder auch nur eingeschränkt werden. So will es der Gesetzgeber.
Dies ist der große Nachteil einer GbR gegenüber der Haftungsbeschränkung einer UG auf die Höhe des Stammkapitals und vor allem gegenüber der Haftungsfreistellung der Gesellschafter und Geschäftsführer einer UG.
Wenn Du eine GbR gründen und eine GbR anmelden willst, solltest Du Dir überlegen, ob Du mit der unbegrenzten Haftung mit Deinem gesamten Vermögen im Tausch gegen eine unkomplizierte und kostengünstige GbR Gründung leben kannst. Aber wie heißt es immer so schön: NO RISK, NO FUN!