Asset Deal: Schnell und einfach erklärt (inkl. Beispiel)

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Asset Deal

Asset Deal: Schnell und einfach erklärt (inkl. Beispiel)

Auch als Gründer und Startup-Unternehmer kann es vorkommen, dass du einmal mit dem Begriff Asset Deal konfrontiert wirst. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn du dein Business durch einen Zukauf erweitern möchtest.

 

Im angelsächsischen Sprachgebrauch gehört das Thema Unternehmenskauf zur Kategorie Mergers & Acquisitions, kurz M&A.

 

Bei Unternehmenskäufen gibt es dabei grob gesprochen zwei verschiedene Grundformen: Unterschieden werden der Asset Deal und der Share Deal.

 

Wir erklären dir in diesem Post, was ein Asset Deal eigentlich ist, welche Unterschiede zum Share Deal bestehen und welche Vor- und Nachteile diese Form des Unternehmenskaufs bietet.

 

 

 

Was ist ein Asset Deal?

 

Beim Asset Deal wird streng genommen kein Unternehmen verkauft, sondern der Unternehmer verkauft sein Vermögen.

 

Es geht hier um den Verkauf aller zum Unternehmen gehörenden Wirtschaftsgüter, einschließlich der dazugehörenden Arbeits-, Vertrags- und anderen Rechtsverhältnisse.

 

Sie alle werden im Asset-Deal-Kaufvertrag erfasst, wenn der Käufer alle diese Vermögenswerte kaufen möchte. Es findet eine Übertragung vom bisherigen Rechtsträger auf den Käufer statt.

 

Bereits bei dieser Umschreibung wird dir deutlich, dass ein Asset-Deal-Vertrag in der Regel ein hochkomplexes Vertragswerk ist. Es müssen alle Vermögenswerte einzeln erfasst werden.

 

Probleme bei der Erfassung können insbesondere bei der Bezeichnung von immateriellen Wirtschaftsgütern entstehen, während es bei bilanzierten Wirtschaftsgütern vielfach ausreicht, auf die Inventarliste zu verweisen.

 

Wird ein Betriebsgrundstück mit übertragen, bedarf der gesamte Asset-Deal-Vertrag der notariellen Beurkundung.

 

Weiterer Aufwand entsteht unter anderem dadurch, dass jeder einzelne Vertragspartner der zu übertragenden Rechtsverhältnisse seine Zustimmung zu der Übertragung einzeln geben muss.

Asset Deal Erklärung

Beim Asset Deal können die Aktiva eines Unternehmens und immaterielles Vermögen wie Kundenstamm, Firmenwert, Namensrechte, Patente und mehr übertragen werden.

Wie ist der Asset Deal vom Share Deal abzugrenzen?

 

Auch beim Share Deal wird nach richtigem Verständnis nicht das Unternehmen übertragen, sondern es werden Anteile an der Gesellschaft, die Inhaberin des fraglichen Unternehmens ist, übertragen. Dennoch wird auch hier (salopp) von einem Unternehmenskauf gesprochen.

 

Im Vergleich zum Asset Deal kommt der Share Deal mit einer relativ schlanken Vertragsgestaltung aus, weil die einzelnen Vermögensgüter nicht in dem Vertrag aufgezählt und bewertet werden.

 

Es ist in der Regel eine notarielle Beurkundung erforderlich, und es finden sich Klauseln, die sicherstellen sollen, dass der Käufer für den Bestand und die Beschaffenheit der Vermögensgegenstände haftet.

 

Vielmehr ist aber nicht nötig, um einen Share Deal Vertrag zu gestalten.

In welchen Szenarien ist der Asset Deal attraktiv?

 

Der komplexe Asset Deal beweist seine Stärke in der Unternehmenskrise des verkaufenden Unternehmens. Im Vergleich mit dem Share Deal schaut sich der Käufer beim Asset Deal jedes einzelne Wirtschaftsgut an, das er käuflich erwerben wird.

 

Im Zweifelsfall kann er sich bestimmten Verpflichtungen entledigen, indem der entsprechende Vermögenswert nicht mit in den Übertragungsvertrag kommt.

 

Lediglich für vor dem Unternehmensverkauf entstandene betriebliche Steuern gibt es für ihn nicht die Möglichkeit, sich aus der Haftung zu befreien. Für diese betrieblichen Steuern haften Verkäufer und Käufer nebeneinander.

 

Sehr attraktiv kann deshalb ein Asset Deal dann sein, wenn bspw. ein kurz vor der Insolvenz stehendes Unternehmen interessante Vermögenswerte aufweist, die der Verkäufer gern erwerben möchte, ohne in sämtliche Verbindlichkeiten einbezogen zu werden.

Beim Share Deal hat der Erwerber keine Wahlmöglichkeit. Er übernimmt sämtliche Aktiva und Passiva unverändert und übernimmt deshalb auch alle Verbindlichkeiten des übernommenen Unternehmens.

 

Im schlimmsten Fall übernimmt er ein kurz vor der Insolvenz stehendes Unternehmen und sieht sich dann selbst in der Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen.

 

Bei einem Asset Deal besteht diese Gefahr nicht, weil sich der Übernehmer „nur die Rosinen“ aus den Vermögenswerten des Unternehmens herauspicken kann.

 

Ist eine Insolvenz zum Übernahmezeitpunkt bereits eingetreten, haftet der Käufer auch nicht für gegenüber Arbeitnehmern entstandene Verbindlichkeiten, die er übernimmt.

 

 

 

Welche Vor- und Nachteile bietet ein Asset Deal?

 

Die Vorteile beim Asset Deal liegen in der Möglichkeit der Haftungsbefreiung gegenüber Verbindlichkeiten bei Unternehmen in der Krise.

 

Außerdem verschafft sich der Käufer beim Asset Deal einen genaueren und detaillierten Überblick über das Unternehmen, seine Vertragsverhältnisse und Wirtschaftsgüter.

 

Anders als beim Share Deal besteht nicht die Gefahr, „die Katze im Sack zu kaufen“ und sich unvermittelt  Haftungen für Verbindlichkeiten des Verkäufers gegenüber zu sehen.

 

Mögliche Nachteile liegen beim Asset Deal in der Komplexität des Vertragswerkes, dessen Gestaltung kann erhebliche Zeit in Anspruch nehmen.

 

Zusammengefasst liegen die Herausforderungen bei dieser Art von Übertragung in diesen Punkten:

 

  • Hinreichende Bestimmtheit: Alle übertragenen Vermögensgegenstände müssen zweifelsfrei festgelegt werden. Man kann etwa nicht einfach formulieren, dass alle zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Vermögensgegenstände übertragen werden. Jede Betriebsstätte und jeder dazugehörige Arbeitsvertrag oder anderes müssen einzeln erfasst werden.
  • Beachtung von Formvorschriften: Formvorschriften kommen hier zur Anwendung, wenn Güter übertragen werden, deren Verkauf einer Formvorschrift unterliegen. Das gilt bspw. für Betriebsgrundstücke. Deren Übertragung im Rahmen des Asset Deals führt zur Beurkundungspflicht des gesamten Vertrages.
  • Bestimmung und Bewertung immaterieller Wirtschaftsgüter: Schutzrechte wie Marken, Patente oder der sogenannte Goodwill des Firmennamens und ein im Unternehmen vorhandenes Know-how haben etwas gemeinsam. Sie sind immaterielle Vermögensgegenstände. Bei einem Asset Deal machen hier sowohl die richtige, bestimmte Bezeichnung, als auch die unternehmerische und steuerliche Bewertung häufig große Schwierigkeiten.
  • Schwierige Übertragung von Vertragsverhältnissen: Bei einem Asset Deal reicht es nicht aus, dass sich Käufer und Verkäufer darüber einig sind, dass Rechtsverhältnisse auf den Käufer übergehen sollen. Auch der jeweilige Vertragspartner muss der Übertragung zustimmen. In der Konsequenz muss man also davon ausgehen, dass ein Vertrag nicht übergehen kann, wenn der Vertragspartner nicht zustimmt. Das heißt für dich, du musst dich als Käufer intensiv um die Zustimmung der jeweiligen Vertragspartner kümmern und das rechtzeitig tun.

 

 

 

Beispiel-Szenario für einen Asset Deal

 

Du hast vor kurzem als Startup eine Werbeagentur gegründet. Obwohl der Wettbewerbsdruck in dieser Branche hoch ist, hast du in deiner speziellen Region die Chance zur Gründung ergriffen.

 

Was dir vorschwebt, ist eine Full-Service-Agentur. Du möchtest deinen Kunden alle Leistungen einer modernen Werbeagentur aus einer Hand anbieten, weil es diese umfassende Produktpalette unter einem Dach in deiner Region so nicht gibt.

 

Du hast eine Reihe begeisterter und kompetenter Mitarbeiter um dich gescharrt. Auch steht für den Anfang entsprechendes Startkapital über regionale Business Angels zur Verfügung.

 

Über befreundete Geschäftspartner hörst du davon, dass in einer anderen Region Deutschlands eine entsprechende Agentur wirtschaftlich in Schwierigkeiten geraten ist.

 

Zwar musste die Firma noch nicht Insolvenz anmelden, sie möchte sich aber über einen Verkauf oder Teilverkauf in einem gewissen Umfang finanziell sanieren.

 

Du benötigst für deine Full-Service-Idee unter anderem einen modernen Maschinenpark, den das strauchelnde Unternehmen zu bieten hat.

 

Die finanziellen Aufwendungen sind nicht unerheblich, wenn du alle Maschinen neu ab Werk kaufen würdest. Du hast damit bisher gezögert, weil diese Investitionen dein gesamtes Anfangskapital fast vollständig aufzehren würde.

 

Es könnte Sinn machen, bei dem anderen Unternehmen, dass sich durch Verkäufe sanieren muss, für dich interessante Teile des Maschinenparks gebraucht zu erwerben. Auch andere Vermögensgegenstände sind aus deiner Sicht einen zweiten Blick wert.

 

Du möchtest aber nicht das gesamte Unternehmen übernehmen und schon gar nicht in Verbindlichkeiten des Verkäufers eintreten müssen.

 

Immerhin ist nicht ganz klar, ob und wann diese Firma am Ende doch Insolvenz anmelden muss. Du verhandelst mit dem Verkäufer über einen Asset Deal.

 

Zwar musst du dem Verkäufer in gewisser Hinsicht entgegenkommen und einige Wirtschaftsgüter und Rechtsverhältnisse übernehmen, die du anfänglich nicht in Betracht gezogen hast, aber im Wesentlichen kannst du dir genau die Vermögensgegenstände aus dem verkaufenden Unternehmen aussuchen, die dein Stratup weiterbringen werden.

 

Die Gestaltung des Vertrages nimmt einige Zeit in Anspruch, aber du stehst am Ende mit den Teilen des Unternehmens da, die du im Auge hattest, als du dich um diesen Asset Deal bemüht hast.

 

 

 

Fazit: „Rosinenpicken“ mit dem Asset Deal

 

Der Asset Deal bietet sich als Form von Mergers & Acquisitions trotz seiner komplexen Vertragsstruktur insbesondere bei verkaufenden Unternehmen in der Krise an, bei denen es darauf ankommt, keinesfalls in allgemeine Haftungen und Verbindlichkeiten des verkaufenden Unternehmens einzutreten.

 

Der Asset Deal ist dann die Vertragsform der Wahl, weil er eine detaillierte Bewertung jedes einzelnen Vermögenswertes und Wirtschaftsgutes erfordert.

 

Der Käufer weiß hier an jeder Stelle, worauf er sich mit dem einzelnen Wirtschaftsgut oder Rechtsverhältnis einlässt.

 

Der Share Deal kann die einfachere und schlankere Vertragsvariante sein, wenn es nicht um ein Unternehmen in der Krise geht und es dir darauf ankommt, in die Rechtsstellung des Unternehmensträgers umfassend sowie schnell einzutreten.

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Niko Emran

Hi, ich bin Niko. Als Netzwerkmanager im Einstein1 bin ich für das Online Marketing und die Beratung und Betreuung von Gründern und Startups zuständig.

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