How to handle – betriebliche Innovationen rechtlich richtig managen

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How to handle – betriebliche Innovationen rechtlich richtig managen

„Von wegen Weltklasse“ wettert das renommierte Handelsblatt am 17.8.2017 gegen die Innovationsfähigkeit (betriebliche Innovationen) der deutschen Unternehmen, gemessen an „Weltklassepatenten“ im Range eines Samsung, Toyota oder GE.

 

Im Mittelstand ist jedoch keine Innovationsmüdigkeit feststellbar. Gerade Start-Ups überraschen nahezu täglich mit innovativen und marktfähigen Erfindungen.

 

Bei den bereits etablierteren Unternehmen ist in praxi eine gesteigerte Professionalität im Umgang mit rechtlichen Thematiken feststellbar.

 

Das betrifft sowohl die Erstellung betrieblicher Routinen, etwa Iso-Zertifizierungen, welche für die Produkthaftung elementar wichtig sind, wo Recht und Technik eng verzahnt sind, als auch die Schutzrechtsanmeldetätigkeit, als schließlich die rechtlich abgesicherte Verwertung gesicherten geistigen Eigentums – dies ist insbesondere wichtig, wenn die Firmen Intrapreneure fördern.

 

Dabei ist es nach wie vor eine Kunst, eine gezielte Schutzrechtspolitik zur Sicherung des betrieblichen IP zu implementieren und ebenso, mit geeigneten Vertragsdokumenten gesichertes IP unter Vermeidung rechtlicher Risiken auch mittel- und langfristig wirtschaftlich zu verwerten und nutzen.

 

Aus meiner 20-jährigen Praxis der Zusammenarbeit mit mittelständischen Unternehmen, deren Beratern (auch sehr stark im globalen Bereich wie nur z.B. Russland und China) und mit Patent- und Markenanwälten kann ich sagen, dass die strukturierte Arbeit heute wesentlich effektiver geschieht als noch vor 10-15 Jahren.

 

Zu dieser Erfolgsgeschichte ein Quäntchen beizutragen, schafft dann schon eine gewisse Befriedigung. Gemeinsam kann man Vermarktungsstrategien für neue Entwicklungen entwerfen, umsetzen und im Streitfall verteidigen.

 

Wo das fehlt, wie bedauerlicherweise häufiger im Start-Up Bereich, kann man sich nachhaltige, positive wirtschaftliche Entwicklungen schlechterdings nicht erhoffen. Das ist eindeutig so.

 

Man braucht schlichtweg die anwaltliche und patentanwaltliche Unterstützung, auch wenn das teuer ist, und spart andernfalls am falschen Ende. Denn leider gibt es für die nachhaltige rechtliche Absicherung im Sinne eines rationalen Risikomanagements keine „easy to handle“ „self made“ Empfehlungen.

 

Wer hier kein unübersehbares rechtliches Risiko auf sich nehmen will, kommt um die Etablierung eines effizienten und interdisziplinären Teams nicht herum.

 

Da ist ganz einfach in jedem einschlägigen Sektor (Technologie, Vertragsgestaltung, Schutzrechtswesen) so viel Know-how erforderlich, das kann man auch nicht in eineinhalb Stunden „Einsteiger in … – Workshops“ vermitteln.

 

Dort kann man allenfalls die Grundlagen darlegen, ein grundlegendes Verständnis für gewisse sensible Punkte schaffen, aber nicht das fertige „Patenrezept“. Hier zählt der (interdisziplinäre) Teamgedanke. Die gute Nachricht: Wenn man einmal eine gute Basis etabliert hat, kann man super drauf aufsetzen und bekommt die mögliche rechtliche Absicherung.

 

Im Zusammenspiel der Kompetenzen entstehen oftmals maßgeschneiderte Konzepte, die dann über internationale Schiedsgerichtsbarkeit auch rechtlich abgesichert und durchsetzbar sind, so dass schon vorschiedsgerichtlich der Verhandlungsdruck auf die Gegenseite steigt und Ziele leichter durchsetzbar sind.

 

Die „Großen“, Samsung, Toyota & Co tun dies sowieso, schon mit ihren gewaltigen Inhouseabteilungen. Aber auch das innovative, zielstrebige und in hohem Maße persönlich untersetzte Start-Up kann das Schwert in der Hand haben um betriebliche Innovationen zu verteidigen, man muss es nur schmieden.

 

Ihr RA Dr. Axel Schober

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Dr. Axel Schober

Rechtsanwalt in Dresden. Promoviert in internationalem Recht. Assistent am Lehrstuhl für IPR und Rechtsvergleichung der Uni Bayreuth, Promotionsstudium in Bordeaux/France, danach Arbeit in Paris. Seit 1997 eigene Kanzlei in Dresden. www.dr-schober.de

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