Ganz wichtig: Bei der Vergabe des Stipendiums spielen drei Dinge eine entscheidende Rolle: Das Team, der Markt und die Innovation.
Das Team sollte aus drei Mitgliedern bestehen, am besten aus unterschiedlichen Fachdisziplinen. Ideal ist beispielsweise ein Ingenieur oder Programmierer zusammen mit einem Wirtschaftswissenschaftler sowie einem Fachmann für User Experience.
Die Kombination unterschiedlicher Disziplinen macht ein Startup intelligenter: Die häufige „Verliebtheit“ der Erfinder in ihr Projekt wird verhindert, indem von Anfang an die Kundenperspektive einbezogen wird. Schließlich hilft die tollste Idee nichts, wenn sich kein Käufer findet.
Interdisziplinäre Teams haben einen größeren „Radarschirm“ und stellen die richtigen Fragen schneller. Viele Studien zeigen: Teamplayer haben größere Chancen als Einzelkämpfer.
A propos Kundenperspektive: Der zweite wichtige Punkt ist der Markt. Hier muss das Team im Ideenpapier darstellen, dass dieser ausreichend groß ist.
Dabei kann man entweder mit Hilfe der klassischen Marktstrukturanalyse den Markt „aus der Vogelperspektive“ betrachten. Man ermittelt dann aus Marktvolumen und Absatzvolumen den Marktanteil, der für das Startup erreichbar ist.
Dieses top-down-basierte Vorgehen klappt gut bei etablierten Märkten, wo man umfangreiche Metadaten von Verbänden, Marktforschungsfirmen und anderen Institutionen recherchieren kann.
Was macht man aber bei einer disruptiven Technologie bzw. einem neuen Markt? In diesem Fall hilft nichts anderes, als „bottom-up“ zu arbeiten: Konkrete Erfahrungen mit Kunden im Sinne eines Open-Innovation-Ansatzes werden „hochgerechnet“, um so den Markt einigermaßen zu bestimmen.
Ideal ist die Verknüpfung beider Methoden. Ein wenig Insiderwissen: Sehr hilfreich sind vorhandene Testkunden oder konkrete Anfragen. Diese sollten dann mit Hilfe von qualifizierten Letter of Intents (LOI) ihr Interesse schriftlich bekunden, damit dies dem Fördermittelgeber auch dokumentiert werden kann.
Was heißt genau „qualifiziertes LOI“? – Es sollte ein nachvollziehbares, konkretes Interesse bekundet werden. LOIs mit Floskeln wie „wir wünschen dem Gründerteam alles Gute und verfolgen die Entwicklung interessiert“ sind dagegen eher schädlich als nützlich. Weniger ist mehr: Besser ein, zwei wirklich aussagekräftige Interessenbekundungen als ein Stapel von „good-will-Statements“.
Schließlich kommt es noch entscheidend auf den Innovationsgehalt an. Der Fördermittelgeber sieht es gerne, wenn die Idee eine Forschungshistorie aus der Hochschule heraus vorweisen kann. Also wenn im Rahmen eines Forschungsprojekts, einer Bachelor- oder Masterarbeit eine innovative Idee entstanden oder weiterentwickelt wurde.
Diese Idee muss dann im Vergleich zum bisherigen Stand der Technik neu sein und Verwertungspotenzial haben. Das geht am besten mit Alleinstellungsmerkmalen (sogenannten Unique Selling Propositions – USP).